EU Batterieverordnung

Händlerinformation zur EU Verordnung 2019/1148

Mit in Kraft treten der EU-Verordnung 2019/1148 werden eine Reihe neuer Regeln für den Verkauf von Schwefelsäure, die als Batteriesäure in Bleisäurebatterie eingesetzt wird, gültig.
Diese dienen dazu, die Verfügbarkeit der Stoffe einzuschränken, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten.

Seit dem 01.02.2021 darf keine Batteriesäure mehr an den Endverbraucher verkauft werden, weder in mitgelieferten Säurepacks noch als separat erhältliches Produkt. Händler dürfen jedoch weiterhin damit beliefert werden.

Um den Kunden dennoch den bestmöglichen Service zu gewährleisten, dürfen die Händler diese Art von Batterien jedoch vor Ort befüllen und dem Endverbraucher als eine fertigbefüllte Batterie verkaufen.
Somit können nicht nur die Lagerbestände aufgebraucht werden, sondern auch weiterhin diese vergleichsweise günstigen Batterien verkaufen.
Als Alternative bieten sich neben fertig befüllten Batterien, Gel- und vor allem Lithium-Ionen-Batterien an. Beachten Sie hier unser umfangreiches Sortiment von Skyrich und Haijiu Batterien.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an info@buese.com.