AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

der Heino Büse MX Import GmbH (Stand: Februar 2026)

 

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  3. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein in Textform geschlossener Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgeblich.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Die Textform gilt entsprechend für unsere rechtserheblichen Erklärungen gegenüber dem Käufer, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. E-Mail gilt als Textform. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

 

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Tagen nach Zugang anzunehmen. Bei Preisänderungen nach Angebotsabgabe behalten wir uns eine Anpassung vor.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  4. Angaben in Katalogen, technischen Unterlagen (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte) sowie Darstellungen sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Technische Normen und gesetzlich vorgeschriebene Produktangaben (z. B. nach Produktsicherheitsverordnung, ECE-Regelungen) bleiben unberührt. Im Zweifel geht die Leistungsbeschreibung in unserer Auftragsbestätigung vor.

 

 

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“ (EXW Roetgen gemäß Incoterms 2020), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Verpackungs- und Transportkosten.
  2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Skonto-Abzug setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Zahlung keine fälligen und unbestrittenen Gegenforderungen aus der Geschäftsbeziehung offen sind.
  3. Wir sind berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers (z. B. bei Zahlungsverzug oder negativer Bonitätsauskunft), Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  4. Nimmt der Käufer am SEPA-Lastschriftverfahren teil, wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 3 Tage verkürzt.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns in Textform anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

 

 

  1. Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben. Anderenfalls handelt es sich um unverbindliche Richtwerte.
  2. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Pandemien, rechtmäßige Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Lieferkettenunterbrechungen) sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  3. Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspäteten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

 

 

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW Roetgen gemäß Incoterms 2020). Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
  2. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers ab.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs auf ihn über. Wir sind berechtigt, den uns entstehenden Schaden (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Bei unberechtigter Nichtabnahme können wir pauschal 15 % des Nettorechnungsbetrages als Schadensersatz fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. (Hinweis: Die Reduktion von 30% auf 15% wird empfohlen, um das Risiko der Unwirksamkeit zu minimieren).

 

 

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
  2. Offene Mängel sind unverzüglich, in der Regel jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt und die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ist ausgeschlossen.

 

 

  1. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insb. § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, §§ 445a, 445b BGB für den Lieferantenregress) bleiben unberührt.

 

 

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
  3. Soweit in den vorstehenden Absätzen nicht anders geregelt, sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes.
  2. Der Käufer ist befugt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

 

  1. Rücksendungen zur Gutschrift oder zum Umtausch, die nicht auf einem Mangel beruhen, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Nettowarenwertes (mindestens jedoch 15,00 EUR), die de administrativen Aufwand für Prüfung, Einlagerung und Gutschrifterstellung zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

 

 

  1. Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren Exportkontroll- Zoll- und Sanktionsvorschriften der EU, der Bundesrepublik Deutschland und der USA in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
  2. Insbesondere erklärt der Käufer, die No-Russia-Klausel gemäß Art. 12g VO (EU) 833/2014 i.d.F. VO (EU) 2024/1745 einzuhalten und an seine Abnehmer weiterzuleiten. Bei Verstößen ist der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet.

 

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz (Aachen/Roetgen), sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

 

 

Roetgen 17. Februar 2026