AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragsabschluss erfolgt unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Heino Büse MX Import GmbH

 1. Allgemeines

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter ausschließlicher Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden: AGB); entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden unsere vertragliche Verpflichtung vorbehaltlos erfüllen.
  2. Unsere AGB gelten nur gegenüber einem Unternehmer (§§ 310 I, 14 BGB), einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Änderung des Vertrags oder zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Ergänzungen. Die Schriftformabrede kann nur schriftlich für den Einzelfall aufgehoben werden.
  4. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  5. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.
  6. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Sachrecht.

 2. Angebot

  1. Unser Angebot ist freibleibend.
  2. Die vor dem Angebot abgegebenen Unterlagen wie Werbebroschüren u.ä. so-wie die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nachrangig zur Leistungsbeschreibung in unserem Angebot, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich und vorrangig bezeichnet sind. Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und den genannten Unterlagen geht die Leistungsbeschreibung im Angebot vor. Gleiches gilt für Angaben in der Werbung.
  3. Bestellungen können wir innerhalb von 3 Wochen annehmen, es sei denn, eine andere Bindungsfrist ist schriftlich vereinbart.

 3. Preise – Zahlungsbedingungen - Preisanpassung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Versandkosten; diese sind gesondert zu zahlen. Ab einem Warenwert von 200,00 € netto übernehmen wir die Versandkosten. Bei einem Warenwert unter 100,00 € netto berechnen wir einen Verpackungszuschlag von 2,99 €. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung / Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis, einschließlich des Preises für Nebenleistungen und verauslagte Kosten, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Alternativ dazu kann der Kunde uns ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Die Vorankündigung (Pre-Notification) erfolgt als Teil der Warenrechnung. Die Vorankündigungsfrist beträgt 7 Tage, es sei denn, die gesetzlichen Vorgaben erlauben eine weitere Verkürzung dieser Frist. Dann gelten diese. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Die Fa. Büse kann ohne Angaben von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gilt § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. § 353 HGB bleibt unberührt. Ist der Kunde mit früheren Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, neu eingehende Aufträge per Nachnahme ohne Skontoabzug zu liefern. Der Anspruch auf Skontoabzug entfällt bei nicht rechtzeitiger Zahlung grundsätzlich.
  2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts unter den zuvor genannten Bedingungen insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 4. Schadensersatz wegen unberechtigter Nichtabnahme

  1. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder nimmt er die Ware binnen der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht ab, können wir unsererseits vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  2. Als Schadensersatz schuldet der Kunde 30 % des Nettorechnungsbetrages; können wir den Eintritt eines höheren Schadens nachweisen, ist Ersatz dieses Schadens geschuldet. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 5. Lieferzeit

  1. Soweit nicht ausdrücklich verbindliche Liefertermine vereinbart sind, sind angegebene Lieferzeiten unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
  2. Geraten wir in Lieferverzug, so beschränkt sich ein möglicher Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Verzögerungsschäden auf maximal 10% des Nettolieferwertes. Falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
  3. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche statt der Leistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

 6. Gefahrübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
  2. Sofern abweichend davon ausdrücklich eine Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde, ändert dies nichts am Gefahrübergang mit der Übergabe der Ware an den Spediteur. Zur Wahrung der Rechte aus dem Speditionsvertrag ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und Transportschäden unverzüglich, längstens innerhalb einer Woche ab Erhalt der Ware zu rügen. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 7. Konstruktive Änderungen

Änderungen der Konstruktion oder der Form der Waren, die auf einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen technischen Verbesserung oder auf einer nach Vertragsschluss in Kraft getretenen gesetzlichen Anordnung oder DIN/EN-Normung beruhen, sind zulässig, sofern der Liefergegenstand hier-durch nicht wesentlich verändert wird und die Veränderung dem Besteller zu-zumuten ist. Ansonsten können beide Parteien ohne Schadensersatz vom Vertrag zurücktreten.

 8. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus einem Kontokorrent) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, jedoch nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

 9. Gewährleistung - Kundenregress

  1. Nur die in der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag enthaltene Beschreibung der Leistung ist maßgeblich für die Festlegung der vertraglichen Beschaffenheit der Ware. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und die Zusage als „Garantie“ bezeichnet ist.
  2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Ware beim Käufer und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Für mängelbedingte Rücksendungen von Waren gilt Nr. 10 (2) unserer AGB ergänzend.
  3. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung (nach unserer Wahl: Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt. Der Kunde darf ohne unser vorheriges Einverständnis nicht selbst oder durch Dritte Mängelbeseitigungsarbeiten vornehmen; Kosten für solche Arbeiten werden von uns nicht übernommen. Im Fall der Mangelbeseitigung durch uns sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem verbracht wurde, an den wir die Ware geliefert haben oder der im Vertrag als Bestimmungsort genannt ist.
  4. Sofern die Mangelbeseitigung fehlschlägt oder von uns abgelehnt wird oder sofern die Lieferung einer mangelfreien Sache von uns abgelehnt wird, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
  5. Soweit sich nachstehend (Abs. 6) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  6. Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Abs. (5) ausgeschlossen.
  7. Im Fall des § 478 BGB haften wir außer im Falle groben Verschuldens nicht auf Schadensersatz, sofern unser Abnehmer oder dessen Kunde von einem Endverbraucher wegen Mängeln der Ware in Anspruch genommen wird.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.

 10. Rücksendungen – Umtausch

  1. Rücksendungen von uns nur angenommen, wenn sie „frei“ erfolgen; im Falle berechtigter Mängelrügen erstatten wir die dem Kunden entstehenden Ver-sandkosten nach Ziff. 9 Abs. 3 unserer AGB.
  2. Jeder Rücksendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung und eine Kopie unserer Rechnung beizulegen. Für die durch Mengen-, Farb- und Größenangabe sowie Artikelnummer zu kennzeichnenden Gegenstände ist der Grund der Rücksendung anzugeben; bei Reklamationen ist die Art des Mangels anzugeben. Bei Reklamationen von Kettenkits  ist der Kaufbeleg des Endkunden beizulegen, soweit unser Kunde an diesen geliefert hat.
  3. Unberechtigte Rücksendungen oder Rücksendungen ohne die in Nr. 2 genannten Angeben werden von uns auf Kosten des Zusenders zurückgeschickt. Gleiches gilt für Rücksendungen zum Zweck der Reparatur, soweit kein Mangel vorliegt.
  4. Werden an uns Waren zum Umtausch zurückgeschickt, ohne dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, entscheiden wir über deren Rücknahme nach freiem Ermessen. Nehmen wir die Waren zurück, berechnen wir folgende Rückbuchungsgebühr von 10% unseres Nettoverkaufspreises, mindestens 8,95 € pro Rücksendung.

 11. Schadensersatzansprüche

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, die nicht Gewährleistungsansprüche darstellen, bestehen nicht.
  2. Dies gilt nicht, soweit die Haftung auf zwingenden Normen beruht, insbes. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es liegen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 Roetgen im September 2017